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mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum
Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am
19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.
Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls
auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der
Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage
aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem
Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.
Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind
unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Mit einem Informationsblatt des
Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für
das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder
Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich
sind.
Der Bundesfinanzhof hatte sich auch mit den Vorschriften des Ertragswertverfahrens zu
befassen, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von
Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025
herangezogen werden. Er hält diese für verfassungskonform.
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