News – April 2026

Guten Tag, kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste sich in einem aktuellen Urteil mit sog. Mezzanine-Kapital. Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending)…


